Steuern bezahlen ist eine Pflicht, Steueroptimierung das Recht eines jeden Steuerpflichtigen. Wir zeigen die wichtigsten Möglichkeiten.
Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass die Steuerpflichtigen ihre Möglichkeiten oft nicht optimal nutzen. Was könnten Sie tun, um Ihre Steuerbelastung zu senken?
Tipp 1: Alle Abzüge geltend machen und belegen
Das klingt vielleicht etwas banal. Dabei ist die lückenlose Zusammenstellung aller Unterlagen meist die grösste Arbeit beim Ausfüllen der Steuererklärung. Der Steuerpflichtige muss steuermindernde Faktoren belegen können. Es empfiehlt sich daher, die massgebenden Belege schon während des Jahres geordnet abzulegen, damit sie Ende Jahr griffbereit sind.
Tipp 2: Säule 3a einzahlen, Einkauf in die Pensionskasse
Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Einkäufe in die Pensionskasse sollten sorgfältig geplant werden. Mit über mehrere Jahre gestaffelten Einzahlungen kann die Steuerprogression effizient gebrochen werden.
Tipp 3: Wechselpauschale beim Liegenschaftsunterhalt bewusst wählen
Die meisten Kantone lassen jährlich und pro Liegenschaft die Wahl zwischen der Pauschale und den effektiven Kosten zu. Nicht dringende Unterhaltskosten können oft vorgezogen oder hinausgeschoben werden, um so die Steuern zu optimieren.
Tipp 4: Kinderbetreuungsabzug
Bei allen Kantonen und beim Bund kann ein Kinderbetreuungsabzug geltend gemacht werden, sofern die Kinder fremdbetreut werden.
Tipp 5: Unternutzungsabzug beim Eigenmietwert
Bei Liegenschaften, welche nach dem Auszug der Kinder oder dem Versterben des Lebenspartners zu gross geworden sind, kann beim Bund und bei zehn Kantonen ein sogenannter «Unternutzungsabzug» geltend gemacht werden. Damit wird der Eigenmietwert gesenkt. Der Antrag muss bei jeder Steuererklärung erneut eingereicht werden. Dies ist vielen Steuerpflichtigen nicht bewusst. Der Aufwand für die Geltendmachung des Unternutzungsabzugs ist klein, der Nutzen gross.
Tipp 6: Indirekte Amortisation von Hypotheken
Bei der indirekten Amortisation werden die Rückzahlungen an die Bank auf ein Konto der Säule 3a geleistet, welches der Bank als Sicherheit dient. Dadurch bleiben die Hypothekarschuld und die Schuldzinsen unverändert hoch und können - neben den Einzahlungen in die Säule 3a - vom Vermögen bzw. Einkommen vollumfänglich abgezogen werden.
Tipp 7: Wertvermehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen
Investitionen, die dem Energiesparen dienen, können auch bei Wertvermehrung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (ausser Kanton Luzern). Solche wertvermehrende Aufwendungen, zum Beispiel die Montage einer neuen Solar- oder Photovoltaikanlage, können, wie Liegenschaftsunterhalt, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Subvention der öffentlichen Hand ist natürlich zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im BDO Newsletter vom Dezember 2019: «Steuertipp Nr. 25 - Liegenschaftsunterhalt und energetische Sanierungen steueroptimal planen.»
Tipp 8: Steuerplanung
Die Steuerplanung ist letztlich der entscheidende Faktor. Dabei ist insbesondere an die Staffelung und Koordination der Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse, aber auch an die Terminierung des Gebäudeunterhalts zu denken. Äusserst wichtig ist die Planung der Pensionierung, vor allem die Kapitalbezüge aus der Säule 3a, der Pensionskasse, bzw. Freizügigkeitsguthaben. Nicht zu vergessen sind allfällige Lebensversicherungen sowie die Geltendmachung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätigkeit bei einer Frühpensionierung. Als Ehepaar haben Sie zusätzliches Optimierungspotenzial. Nur mit einer integrierten Steuerplanung können Sie das Maximum - bzw. das Minimum in der Steuerbelastung - erreichen.
Kurz gesagt: Wer plant, der spart!