Aktienrechtsrevision

Ziel der Revision ist eine Modernisierung des Schweizer Aktienrechts – die Kernprinzipien allerdings sollen beibehalten werden. Die neuen Regelungen versprechen Kapitalgesellschaften unter anderem mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Kapitalstruktur und der Ausschüttung von Dividenden.

Welche Auswirkungen hat die Aktienrechtsrevision auf Ihr Unternehmen? Überprüfen Sie Ihre Statuten und internen Reglemente, um das Inkrafttreten der Revision zu antizipieren. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. 

Vom alten zum neuen Aktienrecht

Das Parlament hat die Aktienrechtsrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Einige Elemente dieser Revision sind bereits in Kraft getreten, z.B. in Bezug auf die Geschlechterrichtwerte in den Führungsgremien börsenkotierter Unternehmen und die Verbesserung der Transparenz im Rohstoffsektor. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 sämtliche weiteren Bestimmungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden die lang ersehnten Änderungen des Obligationenrechts (OR) und der Handelsregisterverordnung (HRegV) Realität werden.

Rechnungslegung

Die Buchführung und die Rechnungslegung haben neu in der Währung zu erfolgen, in welcher das Aktienkapital ausgegeben wurde. Die Mindestgliederung des Eigenkapitals in der Bilanz wird angepasst.

  • Die Buchführung und die Rechnungslegung haben neu in der Währung zu erfolgen, in welcher das Aktienkapital ausgegeben wurde.
    Damit entfällt bei Buchführung und Rechnungslegung in Fremdwährung eine Nachführung des Eigenkapitals zu historischen Schweizerfranken-Werten.

  • Die Mindestgliederung des Eigenkapitals in der Bilanz wird angepasst.

  • Im Anhang bestehen zusätzliche Offenlegungspflichten betreffend eigener Anteile, bei Abberufung der Revisionsstelle sowie Angaben zu Kapitalanpassungen durch den Verwaltungsrat innerhalb des Kapitalbandes.

  • Der Zwischenabschluss wird neu geregelt, da dieser u.a. auch für den Beschluss von Zwischendividenden und zur Beurteilung des Vorliegens einer Überschuldung notwendig ist.

Weitere Neuerungen

Auch im Bereich der Geschlechtervertretung und für Rohstoffstoffunternehmen sieht die Revision Neuerungen vor.

  • Neu gibt es Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind. Sofern nicht jedes Geschlecht mindestens zu 30% im Verwaltungsrat und zu 20% in der Geschäftsleitung vertreten ist, ist im Vergütungsbericht bei grösseren Gesellschaften Folgendes anzugeben: 1. die Gründe, weshalb die Geschlechter nicht wie vorgesehen vertreten sind; und 2. die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts.
  • Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind und selber oder durch ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen im Bereich der Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas oder des Einschlags von Holz in Primärwäldern tätig sind, müssen jährlich einen Bericht über die Zahlungen von mindestens CHF 100'000 pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen verfassen.

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