Obligationenrecht (OR)

Die Rechnungslegung nach OR betrifft alle Unternehmen und Organisationen mit Buchführungspflicht in der Schweiz. Betroffen sind somit alle Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, aber auch Vereine, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen.

BDO unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung des Rechnungslegungsstandards und hilft Ihnen bei der Beantwortung von Detailfragen.

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René Krügel

René Krügel

Mitglied der Regionaldirektion Zentralschweiz, Regionenverantwortlicher Wirtschaftsprüfung, Luzern - Partner
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