Die Höchstzahlen für das Jahr 2024 bleiben auf dem Niveau des Vorjahrs.
Drittstaatsangehörige
In der Schweiz können 8'500 Fachkräfte aus Nicht-EU/EFTA-Ländern rekrutiert werden.
- 4'000 Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen L
- 4'500 Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen B
Dienstleister aus EU/EFTA-Ländern
Die maximale Anzahl der Dienstleister (d.h. Expatriates) aus EU/EFTA-Ländern bleibt unverändert.
- 3'000 Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen L
- 500 Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen B
Kroatische Staatsangehörige
Die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel gegenüber Arbeitskräften aus Kroatien wird im Jahr 2024 weiter zur Anwendung kommen. Im Freizügigkeitsabkommen ist vorgesehen, dass die Schweiz für eine begrenzte Zeit einseitig wieder Bewilligungskontingente einführen darf, falls die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Deshalb aktivierte der Bundesrat einseitig die Schutzklausel und führte per 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wieder Kontingente ein. Das Kontingent an Aufenthaltsbewilligungen B war Ende Oktober 2023 ausgeschöpft. Von den verfügbaren Kurzaufenthaltsbewilligungen wurden 76 % in Anspruch genommen.
UK-Staatsangehörige
Seit dem 1. Januar 2021 kommt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK infolge des Austritts der UK aus der EU nicht mehr zur Anwendung. Im nächsten Jahr können bis zu 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden.
- 1'400 Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen L
- 2'100 Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen B
Schutzstatus S wird verlängert
Anfangs November 2023 hat der Bundesrat aufgrund der unstabilen Lage in der Ukraine entschieden, den Schutzstatus S für deren Bürger vorerst bis März 2025 zu verlängern. Unterstützungsmassnahmen werden ebenfalls verlängert. Der Bund beteiligt sich zusätzlich mit CHF 3000 pro Person und Jahr an diesen Massnahmen. Der zusätzliche Betrag soll der Förderung des Spracherwerbs dienen, damit geflüchtete Personen aus der Ukraine einer Arbeit nachgehen können.Ziel ist, bis Ende 2024 die Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S von aktuell rund 20 % auf 40 % zu erhöhen.
Der Schutzstaus S wurde rückkehrorientiert konzipiert. Wenn die allgemeine schwere Gefährdung nicht mehr gegeben ist, wird der Schutzstaus aufgehoben und die Rückkehr in das Herkunftsland geplant.
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