Die Reform AHV 21 schafft für Arbeitnehmende mehr Flexibilität beim Übertritt vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Setzen Sie sich früh genug mit den neuen Möglichkeiten auseinander, denn wer diese kennt, ist bei der Planung klar im Vorteil.
1. Vorbezug der AHV-Leistungen
Die AHV-Rente konnte bisher um maximal zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter, neu Referenzalter, vorbezogen werden. Neu sind Sie beim Vorbezug zeitlich und bezüglich des Umfangs flexibel. Renten können künftig um Monate, und nicht mehr bloss um ganze Jahre, vorbezogen werden. Auch ein teilweiser Vorbezug ist möglich.
2. Aufschub der Leistungen
Weiterhin bietet sich auch ein Aufschub der Leistungen um maximal fünf Jahre ab dem Referenzalter an. Neu kann dieser Aufschub gestaffelt vorgenommen werden. So können Sie beispielsweise Ihr Arbeitspensum reduzieren und zur Kompensation des entgangenen Verdiensts die Rente teilweise beziehen.
Sind Sie nicht auf die monatliche AHV-Rente angewiesen, kann ein Aufschub der AHV-Rente derzeit interessant sein. Bei einem Aufschub der AHV-Rente profitieren Sie von einem Zuschlag von 5,2 Prozent für ein Jahr und von bis zu 31,5 Prozent für 5 Jahre. Diese Erhöhungssätze wurden seit mehr als zwanzig Jahren nicht mehr angepasst, d.h. die gestiegene Lebenserwartung ist hier noch nicht berücksichtigt. Eine Anpassung der Zuschlagssätze wird frühestens 2027 vorgenommen.
3. Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Referenzalters
Für Erwerbstätige nach dem Referenzalter bleibt der AHV-Freibetrag von 1'400 Franken pro Monat bestehen. AHV-Beiträge werden nur auf dem Einkommensteil über dem Grenzbetrag erhoben. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen mit verschiedenen Arbeitgebenden wird der Grenzbetrag pro Arbeitsverhältnis berücksichtigt.
Neu kann sich Weiterarbeiten auch positiv auf Ihre AHV-Rente auswirken. Auf Wunsch können auf dem gesamten erzielten Einkommen AHV-Beiträge erhoben werden. Diese geleisteten Beiträge und Versicherungszeiten werden dann bei aufgeschobenen Leistungen in der künftigen Rentenberechnung mitberücksichtigt. Dies kann sich beispielsweise bei einer Beitragslücke positiv auf die Höhe Ihrer Rente auswirken.
4. Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Die Leistungen sowie Vorbezugs- und Aufschubsvarianten unterscheiden sich je nach Vorsorgestiftung. Hier lohnt sich ein genauer Blick ins Reglement Ihrer Pensionskasse. Achten Sie dabei auf die Umwandlungssätze bei frühzeitiger Pensionierung bzw. bei aufgeschobener Pensionierung.
Planen Sie einen Teil oder das gesamte Altersguthaben als Kapital zu beziehen, ist es wichtig, dass die verschiedenen Zahlungsströme aufeinander abgestimmt werden. Bei mehreren Kapitalauszahlungen aus beruflicher und privater Vorsorge verteilen Sie die Steuerlast so auf unterschiedliche Jahre.
5. Private Vorsorgen (Säule 3a)
Wenn Sie sich entscheiden, nach dem Referenzalter erwerbstätig zu bleiben, haben Sie die Möglichkeit, weiterhin Vermögen in der Säule 3a aufzubauen.
Tipp: Planen Sie den Übertritt in den Ruhestand frühzeitig. Klären Sie mit Ihrer Arbeitgeberin den idealen Zeitpunkt und die Art der Pensionierung. Ist eine etappierte Pensionierung möglich? Berücksichtigen Sie dabei auch die Möglichkeiten zum flexiblen Rentenbezug bzw. zur Weiterbeschäftigung, so dass ein für Sie individualisiertes und passendes Ruhestandpaket geschnürt werden kann.
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Unter AHV 21 - BDO haben wir weitere Informationen zusammengefasst und schaffen Überblick.